Rechtsprechung
LAG Hamm, 29.06.2006 - 15 Sa 2280/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch die nachfolgende Betriebsvereinbarung. Inhaltkontrolle einer Betriebsvereinbarung.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch die nachfolgende Betriebsvereinbarung. Inhalt-kontrolle einer Betriebsvereinbarung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch die nachfolgende Betriebsvereinbarung; Prüfung der Wirksamkeit einer neuen Betriebsvereinbarung; Berechnung von Akkordlohn nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung
- Judicialis
MTV § 6; ; MTV § 6 Ziff. 1; ; MTV § 6 Ziff. 4; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 26.10.2005 - 3 (2) Ca 1062/05
- LAG Hamm, 29.06.2006 - 15 Sa 2280/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99
Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung
Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2006 - 15 Sa 2280/05
Diese Regel findet nicht nur im Verhältnis von Gesetzen und Tarifverträgen untereinander Anwendung, sondern auch im Verhältnis von zwei aufeinander folgenden Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG, Urteil von 15.11.2000 - 5 AZR 310/99, NZA 2001, 900, 901 mit weiteren Nachweisen).Sie ist verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 NZA 2001, 900, 902 mit weiteren Nachweisen).
Grenzen der Zulässigkeit können sich aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2000 a.a.O.).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2006 - 15 Sa 2280/05
Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - sei für den vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Kammer sich anschließt, ist die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts in einem Einzelarbeitsvertrag zulässig, soweit der widerrufliche Anteil am Gesamtverdienst unter 25 bis 30 % liegt und der Tariflohn nicht unterschritten wird (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, NZA 2005, 465).
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09
Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne …
Der Kläger konnte nicht davon ausgehen, dass die Regelungen der BV 1984 unverändert Bestand haben bzw. nur zu seinen Gunsten verändert werden würden (vgl. LAG Hamm 29.06.2006 - 15 Sa 2280/05 - Juris).